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Gerichtsurteil zum "Stage-Diving" - vom 16.05.2003, 15:35


Kategorie: Musik

Siehe auch im Forum. Besucher von Rockkonzerten sind für Verletzungen, die sie sich beim "Stage-Diving" zuziehen, selbst verantwortlich. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hechingen (Baden-Württemberg) weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hin. Mit "Stage-Diving" werden bei Konzerten Sprünge von der Bühne in die Zuschauermenge bezeichnet.
In dem Fall war ein 15-jähriger Gymnasiast von einer 1,5 Meter hohen Bühne gesprungen und hatte sich dabei an der Schulter verletzt. Seine Forderung an den Konzertveranstalter auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wies das Gericht zurück. Zwar müsse der Veranstalter im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht vor allem jugendliche Fans vor den Folgen ihrer Unbesonnenheit schützen. Allerdings könne dabei nicht jedes Risiko ausgeschlossen werden.
„Stage-Diving" von vornherein zu verbieten, ist nach Auffassung der Richter nicht die Pflicht eines Veranstalters. Zudem sei von einem 15-jährigen Gymnasiasten zu erwarten, dass er sich entsprechender Verletzungsrisiken bewusst ist.
Landgericht Hechingen, Aktenzeichen: 2 0 380/01.


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