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Thema: Rock Hard Abo`s, Einstweilige Verfügung< Älteres Thema | Neueres Thema >
 Beitrag Nummer: 1
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Total Satan
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Gruppe: Bangerfront
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Mitglied Bewertung: 4.64
PostIcon Geschrieben: 05.03.2004, 22:18  Skip to the next post in this topic. Ignore posts   QUOTE

Wie in den News schon mal geschrieben, wurde gegen das Rock-Hard eine einstweilige Verfügung erlassen. Die Gründe waren bisher nicht bekannt, jetzt wurde nachfolgendes Statement veröffentlicht. :censored:

Das Rock Hard-Aboformular

Stellungnahme

Liebe Rock Hard Leser, werte Abonnenten,
am 12.02.2004 hat die Rock Hard GmbH eine einstweilige Verfügung, erlassen vom Landgericht Hamburg, ins Haus bekommen. Unter Androhung von empfindlichen Geldstrafen in Höhe von bis zu 250.000 Euro pro Einzelfall !! oder ersatzweise Gefängnis !! ist uns untersagt worden, Euch das Abonnement zu den bisher bekannten Konditionen (CD oder Warengutschein plus Abo für 45 Euro) anzubieten. Da uns bereits für die bloße Ankündigung dieses Angebots (die Gewährung dieser Konditionen hatten wir zuvor bereits zurücknehmen müssen) Konsequenzen drohten, mussten wir die komplette Auflage, die bereits fertig gedruckt auf dem Weg zum Vertrieb war, zurückrufen. In einer Nacht- und Nebelaktion sind dann sämtliche Exemplare unseres März-Heftes eingesammelt, zurückgeschickt und die Abo-Seiten einzeln per Hand mit einem Ungültig-Aufkleber versehen worden. Kosten dieser Rückrufaktion: ca. 15.000 Euro. Hätten wir die komplette Auflage neu drucken müssen, hätte dies womöglich das Ende des ROCK HARD bedeutet! An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an alle Anwälte, Vertriebs- und Druckerei-Mitarbeiter, die es ermöglicht haben, dass unser Relaunch-Heft (in das wir selbstverständlich große Hoffnungen gesetzt haben) nur zwei Tage zu spät an die Kioske kam! Nicht zuletzt haben sich auch viele Leser verständnisvoll in dieser für uns schwierigen Situation gezeigt. Danke auch für Eure Geduld!

Doch welchen Hintergrund hat diese Aktion? Initiatoren der rechtlichen Schritte sind der Bundesverband der Toto- und Lottoannahmestellen e.V. bzw. deren 1. Vorsitzender Harry Bollmann. Dieser Verein ist für derartige Unternehmungen bekannt. Der Einzelhandel soll durch das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) geschützt werden, und momentan vertreten die angerufenen Gerichte in ähnlichen Fällen die Auffassung, dass in der Gewährung von überhöhten Werbegeschenken an den zukünftigen Abonnenten ein Verstoß liegt und der Einzelhandel (vereinfacht dargestellt) weniger Rock-Hard-Hefte verkauft, weil der Verlag mit unlauteren Methoden für Abos wirbt. Um den Einzelhandel zu schützen, hat das Landgericht dem Antrag der Initiatoren auf Erlass der einstweiligen Verfügung entsprochen. Laut unserem Vertrieb hat Herr Bollmann niemals ein ROCK HARD zum Verkauf erhalten. Unter juristischen Gesichtspunkten ist dies jedoch unbedeutend.

Das Wettbewerbsrecht ist grundsätzlich dazu da, die Davids vor den Goliaths zu schützen. 15 Prozent Rabatt dürfen den Abonnenten laut Gesetz gewährt werden. Die Praxis hat gezeigt, dass Großverlage mit fantasievollen Angeboten wie Fernsehern, Flugreisen, Konzerttickets und DVDs ihre Abo-Angebote aufwerten. Doch wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Nahezu jede uns bekannte Musikzeitschrift lässt ihre Leser frei CDs auswählen, lediglich ROCK HARD ist dies (unseren Informationen nach) nun leider untersagt.

Unsere direkten Mitbewerber werden Freudentänze veranstalten, denn der wirtschaftliche Schaden, der ROCK HARD hieraus entstehen könnte, ist möglicherweise immens.

Der ROCK HARD-Leser möge zur Kenntnis nehmen, dass er in seinem Freundeskreis immer noch Abonnenten werben darf. Für diese Werber halten wir AB JETZT 2 ARTIKEL als Dankeschön-Prämie bereit.
Bedingung: Neuer Abonnent und Werber dürfen nicht identisch sein und nicht dem gleichen Haushalt angehören.

Alle weiteren Infos zum Abo und der Doppel-Prämie findet ihr hier.

Alles andere ist uns bis zu einer neuen gesetzlichen Regelung untersagt.

Natürlich freuen wir uns JETZT ERST RECHT über jede Eurer Bestellungen! Vielen Dank für Eure Treue!

Holger Stratmann (Herausgeber)

P.S.: Lotto konnte ich noch nie leiden...

Tja was soll man dazu noch sagen, vielleicht war der Herr Richter ja Hammer-Leser ? :p


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PostIcon Geschrieben: 06.03.2004, 15:50 Skip to the previous post in this topic.  Ignore posts   QUOTE

Was soll man dazu sagen?

Eine RiesenSchweinerei ist das, voll die Deppen.


Bearbeitet von UnDerTaker an 06.03.2004, 15:50

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1 Antworten seit 05.03.2004, 22:18 < Älteres Thema | Neueres Thema >

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