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Thema: Neue Datenschutzverordnung: Keine Fotos von Events mehr möglich, ab 25.5.2018 nur noch für noch für „institutionalisierte“ Presse< Älteres Thema | Neueres Thema >
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PostIcon Geschrieben: 25.04.2018, 17:29  Skip to the next post in this topic. Ignore posts   QUOTE

Achtung. Ab 25.5.2018 keine Fotos mehr mit Personen wie z.B. bei Konzerten, Straßenfesten, Hochzeitsfeiern, Urlaub, ... mehr ins Internet, Facebook und Co. stellen. Recht auf freie Meinungsäußerung und Kunsturhebergesetzes gelten in Bezug auf Fotografie nicht mehr in Deutschland da die Regierung, anderes wie die meisten anderen EU Staaten, bewusst (oder unbewusst) gepennt hat!

D.h., dass wir von Hell-is-open.de, bis das Thema rechtssicher geklärt ist, keine Fotos mehr von Konzerten veröffentlichen werden (können).

Auszug:
QUOTE
Die Nutzung von Bildaufnahmen ohne Einwilligung im Rahmen des KUG dürfte nach dem 25. Mai 2018 jedoch nur noch für die „institutionalisierte“ Presse und den Rundfunk und die für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen gelten. Denn gemäß Art. 2 Abs. 1 DSGVO gilt die Verordnung uneingeschränkt „für ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen“. Somit wird jede „automatisierte Verarbeitung“ unter ein generelles Verbot gestellt, das nur bei Einschlägigkeit eines Erlaubnistatbestands innerhalb der DSGVO ausnahmsweise erlaubt sein soll. Aus diesem Grund wird bereits jede Speicherung von Personenbildern in digitaler Form unter Verbot gestellt.

Darüber hinaus verbleibt für das KUG neben der DSGVO lediglich noch ein marginaler Anwendungsbereich. Darunter fallen rein analoge Bildaufnahmen und gemäß Art. 2 II Lit. c DSGVO die sogenannte Haushaltsausnahme für Fotos im persönlichen und familiären Bereich vor. Dieser Erlaubnistatbestand ist jedoch schon überschritten, wenn Fotos im Internet veröffentlicht würden. Darüber hinaus werden etwa Fotos von Verstorbenen nicht von der DSGVO erfasst und dürfen weiterhin im Rahmen des KUG verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden.


Details zum Sachverhalt:
http://www.cr-online.de/blog....von-uns
https://www.ipcl-rieck.com/allgeme....en.html


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PostIcon Geschrieben: 26.04.2018, 12:28 Skip to the previous post in this topic. Skip to the next post in this topic. Ignore posts   QUOTE

Wäre mir zwar gar nicht so unrecht, wenn nicht permanent alles fotografiert und ins Netz gestellt wird, aber das ist auch nur der kleine Teil des Übels. Massenhaft Bilder landen ja in der "Cloud", wo sie natürlich niemals nicht mißbraucht werden von Google/Apple/Microsoft &Co. und sowieso ganz ganz doll sicher vor Hackern und anderen Interessierten sind... Von daher ist diese ganze Datenschutzsache eine Farce.

Jedenfalls halte ich Deine Auslegung für zu restriktiv. Das Einverständnis der Leute, die Du fotografierst, die Bilder zu veröffentlichen, hast Du ja. Personen, die nicht erkennbar sind, sind unkritisch. Bei Personen, die nur "unwesentliches Beiwerk" auf dem Bild sind, wird es erst interessant, denn das ist erlaubt. Was "unwesentlich" bedeutet, entscheiden letztlich wohl Gerichte. Am besten vermeidet man sowas, fragt nach oder verpixelt im Zweifelsfalle die Gesichter. Oft hängen zwar Schilder aus oder stehen Sprüche auf den Tickets, daß man sich automatisch mit der Veröffentlichung von Bildern einverstanden erklärt aber ich hoffe, das ist unwirksam.


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PostIcon Geschrieben: 27.04.2018, 11:15 Skip to the previous post in this topic. Skip to the next post in this topic. Ignore posts   QUOTE


(Monsterman @ 26.04.2018, 12:28)
QUOTE
Bei Personen, die nur "unwesentliches Beiwerk" auf dem Bild sind, wird es erst interessant, denn das ist erlaubt. Was "unwesentlich" bedeutet, entscheiden letztlich wohl Gerichte. Am besten vermeidet man sowas, fragt nach oder verpixelt im Zweifelsfalle die Gesichter. Oft hängen zwar Schilder aus oder stehen Sprüche auf den Tickets, daß man sich automatisch mit der Veröffentlichung von Bildern einverstanden erklärt aber ich hoffe, das ist unwirksam.

Beiwerk gibt es wohl gar nicht mehr.
Letztlich wäre es ein riesen Aufwand auch noch anzufangen Leute zu verpixeln. Was soll solch ein Bild dann noch aussagen?

Außerdem wäre es nur noch halbwegs sicher Fotos von Bands ohne Personen zu machen. Aber was ist wenn der Mischer im Hintergrund zu sehen ist? Oder die Stagecrew seitlich an der Bühne? Oder der Securitymann/frau?

Aber das geht ja auch weit ins private hinein. Was machen mit den Fotos vom Pub in England? Oder dem Städtetrip wo auch mal ne Person ins Bild gerät?
Was mit dem Hochzeitsfoto, wo du mit dem Hochzeitspaar einen "Vertrag" für das Bild hast, aber nicht von jedem Gast der dabei zu sehen ist? Was mit dem Selfi von Leute an der Bar am Rhein? ...
Für mich heißt das im Grunde, dass man gar keine Fotos mit Menschen rechtssicher in Deutschland mehr online stellen kann.
Und es wird tausende dieser Abzocker geben die dich Abmahnen und dann mal locker 1.600€ pro Fall (oder gar Bild) oder mehr verlangen.


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PostIcon Geschrieben: 07.05.2018, 16:17 Skip to the previous post in this topic. Skip to the next post in this topic. Ignore posts   QUOTE

Was ich mich momentan frage: Was ist den mit Bildern die schon online sind? Braucht man da quasi auch rückwirkend eine Erlaubnis? Oder gilt das nur für Bilder die nach dem 25. hochgeladen wurden?

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PostIcon Geschrieben: 08.05.2018, 18:09 Skip to the previous post in this topic.  Ignore posts   QUOTE


(ALUCARD @ 07.05.2018, 16:17)
QUOTE
Was ich mich momentan frage: Was ist den mit Bildern die schon online sind? Braucht man da quasi auch rückwirkend eine Erlaubnis? Oder gilt das nur für Bilder die nach dem 25. hochgeladen wurden?

Hab auch schon rumgesucht und nix genaues gefunden.
Ich denke, die bisherigen Bilder können bleiben.
Werde aber wohl nochmal den Datenschutzbeauftragten von RLP dazu anschreiben (ja, das soll der Weg sein).


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4 Antworten seit 25.04.2018, 17:29 < Älteres Thema | Neueres Thema >

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